Technische Fragen
Die maximale, zulässige Reifenbreite entspricht grundsätzlich der ab Werk verbauten Reifenbreite.
Reifen anderer Hersteller oder Größen können zu Beschädigungen am Rahmen führen.
Falls du dennoch einen anderen Reifen verbauen möchtest, prüfe diesen bitte auf ausreichend Freigang (min. 8 mm Abstand).
Der ab Werk verbaute Bremsscheibendurchmesser entspricht den maximal zulässigen Werten, auch wenn z. B. der Gabelhersteller grössere Werte freigegeben hat.
Dies gilt sowohl am Hinterrad als auch am Vorderrad. Durch Veränderungen am Durchmesser können die einwirkenden Kräfte um ein Vielfaches verändert werden.
Das maximale Systemgewicht (Bike + Fahrer + Zuladung) beträgt bei allen Bikes und E-Bikes der Kategorien 2-4 140 kg, sofern nicht einzelne Komponenten (z.B. Laufräder) für geringeres Systemgewicht ausgewiesen sind.
Bei 20″+24" beläuft sich das zulässige Gesamtgewicht auf 60 kg, bei 26″ sind es 80 kg.
Laufräder mit 12″ und 16″ dürfen mit maximal 35 kg belastet werden.
Um einen sicheren Betrieb und die rechtliche Konformität zu gewährleisten, dürfen keine Umbauten oder Veränderungen am Bike oder E-Bike vorgenommen werden. Dies betrifft ebenso die Montage von z.B. Kindersitzen, da hier zusätzliche Kräfte in den Rahmen eingeleitet sowie unterschiedliche Komponenten stärker belastet werden.
ANHÄNGER
Kinderanhänger oder andere Fahrradanhänger (Cargo- oder Hundeanhänger) sind nur für die Verwendung mit Fahrrädern der EN17406 Klassifizierung 1 und 2 zugelassen. Kinder-/Tier-/Lasten-Anhänger sind nur an Fahrrädern zugelassen, wenn dies auf der Karte mit maximal zulässigen Gesamtgewichten angegeben ist, die Sie mit Ihrem Fahrrad erhalten haben.
Informationen zur Anhängerfreigabe finden Sie auch auf dem Aufkleber an Ihrem Fahrrad.
Nicht erlaubt sind Kinder-/Tier-/Lasten-Anhänger an:
- Fahrrädern mit Carbonrahmen oder -gabeln
- S-Pedelecs
- Kinder und Jugend-Fahrrädern mit einer Laufradgröße kleiner als 26"
Zugelassen sind nur Anhänger mit zwei nebeneinander angeordneten Rädern.
- Die Verwendung von Einspuranhängern ist nicht zulässig.
- Der Anhänger darf nur am linken Ausfallende befestigt werden, sofern dieses fest am Rahmen verschweißt ist. Anbindungen an längenverstellbaren Ausfallenden sind nicht zulässig.
- Andere Montageverbindungen (z.B. Sattelstütze, Gepäckträger etc.) sind nicht zulässig.
- Die maximale Anhängelast (Anhänger inklusive Zuladung) beträgt 60 kg.
- Lassen Sie Ihren Kinder-/Tier-/Lasten-Anhänger ausschließlich durch Ihren Fachhändler montieren.
KINDERSITZ
Kindersitze sind nur für die Verwendung mit Fahrrädern der EN17406 Klassifizierung 1 und 2 zugelassen. Kindersitze sind nur an den Fahrrädern zugelassen, bei denen dies auf der Karte mit maximal zulässigen Gesamtgewichten angegeben ist, die Sie mit Ihrem Fahrrad erhalten haben. Informationen zur Kindersitzfreigabe finden Sie auch auf dem Aufkleber an Ihrem Fahrrad.
Nicht erlaubt ist die Nutzung von Kindersitzen auf:
- Fahrräder mit Carbonrahmen oder -gabeln
- S-Pedelecs
- Kinder und Jugend-Fahrräder mit einer Laufradgröße kleiner als 26"
Lassen Sie Ihren Kindersitz ausschließlich durch Ihren Fachhändler montieren.
Lassen Sie Kindersitze nur montieren, wenn Ihr Fahrrad dafür geeignet ist. FragenSie Ihren Händler nach geeigneten Kindersitzen.
Verwenden Sie nur Kindersitze, die so montiert sind, dass das Kind hinter dem Fahrer sitzt.
An der Sattelstütze montierte Kindersitze sind nicht zulässig.
Am Sitzrohr montierte Kindersitze sind nicht zulässig.
Kindersitze, die vor dem Fahrer montiert werden, sind nicht gestattet (Ausnahme:Lastenräder mit speziellen Kindertransportvorrichtungen).
Die Montage von Kindersitzen mit passendem Adapter für den Gepäckträger ist nurdann zulässig, wenn der Träger den Vorgaben der ISO 11243 entspricht und einemaximal zulässige Zuladung von mindestens 27 Kilo aufweist.
Kinder mit einem Gewicht von mehr als 15 Kilo dürfen nicht im Kindersitz transportiert werden.
Service
Natürlich darfst du dein E-Bike im Regen fahren! Bitte achte lediglich darauf, es danach auch wieder trocknen zu lassen, da Feuchtigkeit auf Dauer schlecht für elektrische Kontaktstellen sein kann.
Eine Reinigung per Hochdruck ist generell nicht zu empfehlen, da hier oft das Fett aus Lagerstellen gedrückt und Verschleiss so beschleunigt wird.
Wir empfehlen, dein Bike im Innenraum zu transportieren. Viele Fahrradträger klemmen die Bikes am Unterrohr, dies ist vor allem bei Carbonrahmen nicht geeignet. Eine Klemmung am Oberrohr und Fixierung der Laufräder ist bei Aluminium-Rahmen meist geeignet zum Transport.
Dachträger, welche die (Feder)gabelaufnahme und das Hinterrad benutzen, sind generell unproblematisch. Lediglich bei Carbongabeln ist diese Fixierung nicht geeignet.
Bei Fragen, Wünschen, Lob, Kritik, Problemen oder allem anderen kannst du dich jederzeit an uns wenden: MAIL US!
Bei Defekten oder grösseren Problemen bitten wir dich, deinen CONWAY Bikes Händler aufzusuchen.
Du bist dir nicht ganz sicher, ob dein Bike das darf? Hier findest du unsere Freigaben und Einschränkungen.
GARANTIE
Herstellergarantie
Beim Kauf eines neuen Fahrrads bei einem autorisierten gewerblichen Fachhändler gewähren wir - im Folgenden: „der Hersteller“ - eine weltweit geltende, freiwillige Herstellergarantie gemäß den folgenden Bestimmungen. Die vertraglichen Mängelgewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben davon unberührt.
Bedingungen
Die Herstellergarantie steht nur dem Erstkäufer eines Fahrrads zu, der dieses bei einem autorisierten gewerblichen Fachhändler erworben hat. Sollte das Fahrrad vom Erstkäufer an eine andere Person übereignet werden, entfällt die Garantiezusage.
Dauer
Diese freiwillige Herstellergarantie gilt ab Kaufdatum für einen Zeitraum von:
5 Jahren für Stahl / Alu-Rahmen und ungefederte Stahl / Aluminium-Gabeln, 3 Jahre für Carbon-Rahmen und ungefederte Carbon-Gabeln
Wichtig: Der Garantiezeitraum für Fahrrads der EN17406 Klassifizierung 5 ist auf 2 Jahre begrenzt.
Die Garantie verlängert sich nicht durch die Erbringung von Garantieleistungen. Für reparierte oder ausgetauschte Fahrräder wird für den verbleibenden Garantiezeitraum und gemäß der ursprünglichen Garantiebestimmungen eine Garantie gewährt. Grundlage für die Berechnung des Garantiezeitraums ist das Datum des Kaufvertrags des Fahrrads.
Geltendmachung
Die Herstellergarantie wird von der Firma Hermann Hartje KG, Deichstraße 120–122, 27318 Hoya, Deutschland gewährt. Der Käufer hat nach dem Kauf das Fahrrad umgehend zu prüfen und offene Mängel sofort seinem autorisierten Fachhändler schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Zur Anmeldung des Garantieanspruchs informieren Sie bitte zuerst Ihren Fachhändler hinsichtlich des geltend zu machenden Fehlers innerhalb des Garantiezeitraums und übergeben Sie das Fahrrad sodann unter Vorlage des Originalkaufbelegs zeitnah und auf Ihre Kosten Ihrem Fachhändler zur Überprüfung. Ohne die Vorlage des Originalkaufbelegs kann eine Garantie nicht gewährt werden. Am Anfang dieser Kurzanleitung befindet sich ein Übergabeprotokoll, das nach Kenntnisnahme und Unterschrift des Endverbrauchers in Kopie bei Ihrem Fachhändler verbleibt. Dieses Übergabeprotokoll ist zwingend zusammen mit dem fehlerhaften Bauteil bei Eintritt eines Garantiefalles vorzuweisen. Andernfalls wird eine Garantie nicht gewährt.
Der Fachhändler wird sich mit dem Hersteller zwecks Behebung des Fehlers in Verbindung setzen. Die Garantieleistung richtet sich nach den nachfolgenden Bedingungen.
Leistung im Garantiefall
Der Hersteller wird nach eigenem Ermessen das fehlerhafte Fahrrad / Rahmen entweder mit einem Fahrrad / Rahmen ähnlicher Art und Güte ersetzen oder reparieren. Beim Austausch von Rahmen und Gabeln kann es zu Farbabweichungen kommen. Sofern eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich ist, erfolgt eine Kaufpreisrückerstattung unter Anrechnung gehabter Nutzung (nach Vorlage des Kaufbelegs des Fahrrads).
Im Falle eines Ersatzes oder einer Kaufpreisrückerstattung geht das zurückgesendete Fahrrad / Bauteil in das Eigentum des Herstellers über.
Nicht fehlerhafte und der Garantie unterliegende Bauteile können nur kostenpflichtig getauscht werden. Der Hersteller / der Händler wird den Endkunden vor Ersatz der nicht fehlerhaften Bauteile zwecks Einholung einer Einwilligung kontaktieren.
Garantieausschluss
Diese Garantie wird nur gewährt, wenn der Käufer Verbraucher ist und das Fahrrad der privaten Nutzung dient. Sie gilt nicht für Fahrräder, die gewerblich genutzt werden (z. B. im Verleih- und Mietbetrieb). Diese Garantie gilt nicht bei Kauf nicht komplett montierter Fahrräder.
Die Herstellergarantie gilt ausschließlich für Rahmen, Hinterbauten und Starrgabeln von Fahrrädern. Fahrrad-Komponenten sind von dieser Herstellergarantie ausgeschlossen. Sie gilt nicht für Verschleißteile, sofern sie durch Abnutzung oder Verschleiß beschädigt sind.
Als Verschleißteile gelten insbesondere:
- Akkus / Batterien
- Antriebskette oder -riemen
- Bremsbeläge
- Bremsflüssigkeiten
- Bremszüge
- Bremszughüllen
- Dichtungen
- Felgen oder Bremsscheiben
- Gepäckgummi
- Griffe / Lenkerband
- Kettenräder, Ritzel oder Zahnriemenscheibe
- Lager in Naben, Gelenken etc.
- LEDs / Leuchtmittel
- Pedalflächen
- Reifen
- Sattelbezug / Sattel
- Schaltwerkrollen
- Schaltzüge
- Schaltzughüllen
- Schläuche
- Schmierstoffe
- Ständerkappen
- Lackoberflächen
Die Garantie gilt nicht für Schäden, die nach Gefahrübergang verursacht worden sind. Die Garantie gilt insbesondere nicht bei Schäden, die durch Unfall, Fahrlässigkeit, nicht fachgerechte oder missbräuchliche Bedienung, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, höhere Gewalt, nicht fachgerechte Montage, fehlende Beachtung der empfohlenen Wartungsanweisungen, nicht fachgerechte oder fehlerhafte Wartung oder Reparatur durch andere als einen gewerblichen-Fachhändler, Benutzung von mit dem Fahrrad nicht kompatiblen Bauteilen und / oder Produktveränderung verursacht wurden. Die Garantie gilt nicht für Schäden aufgrund von Unterwanderung durch Schweiß, Schlägen, Farbveränderung in Form von Sonneneinstrahlung oder vergleichbaren äußeren Einwirkungen.
Allen Fahrrädern liegt eine Kurzanleitung (das vorliegende Dokument) bei. Bitte befolgen Sie die darin oder am Fahrrad selbst aufgeführten Anweisungen. Die Nichtbefolgung der Angaben führt zum Erlöschen der Garantie. Folge- und Begleitschäden werden nicht gemäß dieser Garantie ersetzt.
Komponentenhersteller (Shimano, SRAM etc.) bleiben von dieser Herstellergarantie unberührt.
Sonstiges
Erfüllungsort der Herstellergarantie ist 27318 Hoya, Deutschland. Hoya ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Herstellergarantie.
Diese Herstellergarantie unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss aller Normen, die auf ausländisches Recht verweisen.
In welchem Verhältnis steht gesetzliches Gewährleistungsrecht zu dieser Garantie?
Mit dieser Garantie gewährt der Hersteller eine freiwillige Herstellergarantie; zusätzliche Ansprüche aus nationalem Gewährleistungsrecht bleiben hiervon unberührt.
Empfehlung:
Wir empfehlen Ihnen dringend, ausschließlich gewerbliche Fachhändler zur Durchführung des Wartungsservice und von Reparaturen aufzusuchen. Bei nicht fachgerechten oder fehlerhaft durchgeführten Wartungs- oder Reparaturarbeiten wird diese Garantie nicht gewährt. Kosten für Wartungsarbeiten sind vom Endkunden zu tragen.
Gewährleistungs-/ Garantiebestimmungen BOSCH:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monate. Der Gewährleistungszeitraum beginnt mit dem Verkauf des eBikes an den Endkunden, aber nicht später als 6 Monate nach der Anlieferung der von Bosch bezogenen Komponenten (Datum des Risikioübergangs) an den Fahrradhersteller. Wenn der Endkunde eine gewerbliche Verwendung der eBikes betreibt (z.B. Mietfirmen, Kurierdienste), beträgt der Gewährleistungszeitraum 12 Monate.
Garantie des Battery Packs/ Power Packs:
Minimum von 500 Ladezyklen oder 70% (300Wh) bzw. 60% (400Wh) der nominalen Kapazität (basierend auf den durch den Battery Pack gespeicherten Informationen) innerhalb des Gewährleistungszeitraumes.
Unsere CONWAY Bikes bekommst du bei ausgewählten Fachhändlern! Wir unterscheiden zwischen CONWAY Shops und CONWAY PREMIUM Shops. Die Übersicht findest du hier: CONWAY Dealer
Für den Umgang mit BOSCH-E-Bike Akkus findest du hier sämtliche Informationen:
Zu den SHIMANO Steps Systemen haben wir hier alle Informationen für dich:
NEIN. Abgesehen von den geltenden Rechtsbestimmungen schadet ein Tuning sowohl Motor als auch Batterie sowie anderen Komponenten.
Sämtliche Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen erlöschen hierbei.