GARANTIE
Herstellergarantie
Beim Kauf eines neuen Fahrrads bei einem autorisierten gewerblichen Fachhändler gewähren wir - im Folgenden: „der Hersteller“ - eine weltweit geltende, freiwillige Herstellergarantie gemäß den folgenden Bestimmungen. Die vertraglichen Mängelgewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben davon unberührt.
Bedingungen
Die Herstellergarantie steht nur dem Erstkäufer eines Fahrrads zu, der dieses bei einem autorisierten gewerblichen Fachhändler erworben hat. Sollte das Fahrrad vom Erstkäufer an eine andere Person übereignet werden, entfällt die Garantiezusage.
Dauer
Diese freiwillige Herstellergarantie gilt ab Kaufdatum für einen Zeitraum von:
5 Jahren für Stahl / Alu-Rahmen und ungefederte Stahl / Aluminium-Gabeln, 3 Jahre für Carbon-Rahmen und ungefederte Carbon-Gabeln
Wichtig: Der Garantiezeitraum für Fahrrads der EN17406 Klassifizierung 5 ist auf 2 Jahre begrenzt.
Die Garantie verlängert sich nicht durch die Erbringung von Garantieleistungen. Für reparierte oder ausgetauschte Fahrräder wird für den verbleibenden Garantiezeitraum und gemäß der ursprünglichen Garantiebestimmungen eine Garantie gewährt. Grundlage für die Berechnung des Garantiezeitraums ist das Datum des Kaufvertrags des Fahrrads.
Geltendmachung
Die Herstellergarantie wird von der Firma Hermann Hartje KG, Deichstraße 120–122, 27318 Hoya, Deutschland gewährt. Der Käufer hat nach dem Kauf das Fahrrad umgehend zu prüfen und offene Mängel sofort seinem autorisierten Fachhändler schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Zur Anmeldung des Garantieanspruchs informieren Sie bitte zuerst Ihren Fachhändler hinsichtlich des geltend zu machenden Fehlers innerhalb des Garantiezeitraums und übergeben Sie das Fahrrad sodann unter Vorlage des Originalkaufbelegs zeitnah und auf Ihre Kosten Ihrem Fachhändler zur Überprüfung. Ohne die Vorlage des Originalkaufbelegs kann eine Garantie nicht gewährt werden. Am Anfang dieser Kurzanleitung befindet sich ein Übergabeprotokoll, das nach Kenntnisnahme und Unterschrift des Endverbrauchers in Kopie bei Ihrem Fachhändler verbleibt. Dieses Übergabeprotokoll ist zwingend zusammen mit dem fehlerhaften Bauteil bei Eintritt eines Garantiefalles vorzuweisen. Andernfalls wird eine Garantie nicht gewährt.
Der Fachhändler wird sich mit dem Hersteller zwecks Behebung des Fehlers in Verbindung setzen. Die Garantieleistung richtet sich nach den nachfolgenden Bedingungen.
Leistung im Garantiefall
Der Hersteller wird nach eigenem Ermessen das fehlerhafte Fahrrad / Rahmen entweder mit einem Fahrrad / Rahmen ähnlicher Art und Güte ersetzen oder reparieren. Beim Austausch von Rahmen und Gabeln kann es zu Farbabweichungen kommen. Sofern eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich ist, erfolgt eine Kaufpreisrückerstattung unter Anrechnung gehabter Nutzung (nach Vorlage des Kaufbelegs des Fahrrads).
Im Falle eines Ersatzes oder einer Kaufpreisrückerstattung geht das zurückgesendete Fahrrad / Bauteil in das Eigentum des Herstellers über.
Nicht fehlerhafte und der Garantie unterliegende Bauteile können nur kostenpflichtig getauscht werden. Der Hersteller / der Händler wird den Endkunden vor Ersatz der nicht fehlerhaften Bauteile zwecks Einholung einer Einwilligung kontaktieren.
Garantieausschluss
Diese Garantie wird nur gewährt, wenn der Käufer Verbraucher ist und das Fahrrad der privaten Nutzung dient. Sie gilt nicht für Fahrräder, die gewerblich genutzt werden (z. B. im Verleih- und Mietbetrieb). Diese Garantie gilt nicht bei Kauf nicht komplett montierter Fahrräder.
Die Herstellergarantie gilt ausschließlich für Rahmen, Hinterbauten und Starrgabeln von Fahrrädern. Fahrrad-Komponenten sind von dieser Herstellergarantie ausgeschlossen. Sie gilt nicht für Verschleißteile, sofern sie durch Abnutzung oder Verschleiß beschädigt sind.
Als Verschleißteile gelten insbesondere:
- Akkus / Batterien
- Antriebskette oder -riemen
- Bremsbeläge
- Bremsflüssigkeiten
- Bremszüge
- Bremszughüllen
- Dichtungen
- Felgen oder Bremsscheiben
- Gepäckgummi
- Griffe / Lenkerband
- Kettenräder, Ritzel oder Zahnriemenscheibe
- Lager in Naben, Gelenken etc.
- LEDs / Leuchtmittel
- Pedalflächen
- Reifen
- Sattelbezug / Sattel
- Schaltwerkrollen
- Schaltzüge
- Schaltzughüllen
- Schläuche
- Schmierstoffe
- Ständerkappen
- Lackoberflächen
Die Garantie gilt nicht für Schäden, die nach Gefahrübergang verursacht worden sind. Die Garantie gilt insbesondere nicht bei Schäden, die durch Unfall, Fahrlässigkeit, nicht fachgerechte oder missbräuchliche Bedienung, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, höhere Gewalt, nicht fachgerechte Montage, fehlende Beachtung der empfohlenen Wartungsanweisungen, nicht fachgerechte oder fehlerhafte Wartung oder Reparatur durch andere als einen gewerblichen-Fachhändler, Benutzung von mit dem Fahrrad nicht kompatiblen Bauteilen und / oder Produktveränderung verursacht wurden. Die Garantie gilt nicht für Schäden aufgrund von Unterwanderung durch Schweiß, Schlägen, Farbveränderung in Form von Sonneneinstrahlung oder vergleichbaren äußeren Einwirkungen.
Allen Fahrrädern liegt eine Kurzanleitung (das vorliegende Dokument) bei. Bitte befolgen Sie die darin oder am Fahrrad selbst aufgeführten Anweisungen. Die Nichtbefolgung der Angaben führt zum Erlöschen der Garantie. Folge- und Begleitschäden werden nicht gemäß dieser Garantie ersetzt.
Komponentenhersteller (Shimano, SRAM etc.) bleiben von dieser Herstellergarantie unberührt.
Sonstiges
Erfüllungsort der Herstellergarantie ist 27318 Hoya, Deutschland. Hoya ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Herstellergarantie.
Diese Herstellergarantie unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss aller Normen, die auf ausländisches Recht verweisen.
In welchem Verhältnis steht gesetzliches Gewährleistungsrecht zu dieser Garantie?
Mit dieser Garantie gewährt der Hersteller eine freiwillige Herstellergarantie; zusätzliche Ansprüche aus nationalem Gewährleistungsrecht bleiben hiervon unberührt.
Empfehlung:
Wir empfehlen Ihnen dringend, ausschließlich gewerbliche Fachhändler zur Durchführung des Wartungsservice und von Reparaturen aufzusuchen. Bei nicht fachgerechten oder fehlerhaft durchgeführten Wartungs- oder Reparaturarbeiten wird diese Garantie nicht gewährt. Kosten für Wartungsarbeiten sind vom Endkunden zu tragen.
Gewährleistungs-/ Garantiebestimmungen BOSCH:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt 24 Monate. Der Gewährleistungszeitraum beginnt mit dem Verkauf des eBikes an den Endkunden, aber nicht später als 6 Monate nach der Anlieferung der von Bosch bezogenen Komponenten (Datum des Risikioübergangs) an den Fahrradhersteller. Wenn der Endkunde eine gewerbliche Verwendung der eBikes betreibt (z.B. Mietfirmen, Kurierdienste), beträgt der Gewährleistungszeitraum 12 Monate.
Garantie des Battery Packs/ Power Packs:
Minimum von 500 Ladezyklen oder 70% (300Wh) bzw. 60% (400Wh) der nominalen Kapazität (basierend auf den durch den Battery Pack gespeicherten Informationen) innerhalb des Gewährleistungszeitraumes.